I. Mit Beschlüssen vom 25. Juli 2005 ordnete das Amtsgericht auf Antrag der Gläubigerin die Zwangsverwaltung des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes der Schuldner (in Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an. Die Beteiligte zu 2 wurde zur Zwangsverwalterin bestellt. Sie erhob später eine Klage gegen die frühere Pächterin der Grundstücke, mit der sie die Zahlung rückständiger Pachtzinsen verlangte.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|