OLG Bremen - Urteil vom 16.02.2001
5 U 21/00
Normen:
BGB § 547a § 558 Abs. 1 § 581 Abs. 2 § 852 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 292

Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Pächters auf Ausgleich des Wegnahmerechts

OLG Bremen, Urteil vom 16.02.2001 - Aktenzeichen 5 U 21/00

DRsp Nr. 2005/14309

Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Pächters auf Ausgleich des Wegnahmerechts

»1. Erhält ein Pächter anstatt des ihm eigentlich nach §§ 581 Abs. 2, 547a BGB zustehenden Wegnahmerechts an einer Einrichtung einen Geldanspruch, um so wirtschaftlich für den Ausschluss des Wegnahmerechts entschädigt zu werden, so kommt dieser Anspruch demjenigen aus § 547a BGB sehr nahe und fällt damit unter die kurze Verjährungsfrist des § 558 Abs 1 BGB.