Die klagende Pächterin begehrt von dem beklagten Verpächter 150000 DM Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines im Dezember 1997 geschlossenen Pachtvertrages über eine Gaststätte innerhalb der Ortslage von G. Es handelt sich um ein Mischgebiet im Sinne von § 6 der BauNVO.
Im schriftlichen Vertrag verpflichtete sich die Klägerin, das Pachtobjekt
"gemäß Basiskonzeption als gemütlich thematisierte Werkstattkneipe zu führen "
Das Lokal wurde am 13. Februar 1998 eröffnet. Die Pächterin führte in der Gaststätte Live - Musikveranstaltungen durch. Dazu erteilte die Baubehörde Mitte 1998 folgende Auflage:
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