Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. November 1999 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Nutzfahrzeughandelsgesellschaft mbH (fortan: Schuldnerin), die mit Lastkraftwagen handelte und eine Reparaturwerkstatt betrieb. Die Lastkraftwagen bezog sie überwiegend von der Beklagten. Um die Jahreswende 1998/1999 schuldete sie dieser einen Betrag von über 240.000 DM, über den sie ein notarielles Schuldanerkenntnis nebst Unterwerfungserklärung abgab. Zur Erfüllung war sie nicht in der Lage.
Am 28. Juni 1999 verkaufte die Schuldnerin der Beklagten die zu ihrem Unternehmen gehörenden näher bezeichneten Vermögensgegenstände des Anlage- und des Umlaufvermögens zu einem Kaufpreis von 243.500 DM zuzüglich Umsatzsteuer. § 3 d des Vertrages enthält folgende Regelung:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|