1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.613,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. April 2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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