OLG Bamberg - Urteil vom 07.12.2001
5 U 10/00
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 917

Beschädigung des Teppichbodens von Mieträumen durch den Hund des Mieters

OLG Bamberg, Urteil vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 5 U 10/00

DRsp Nr. 2004/16258

Beschädigung des Teppichbodens von Mieträumen durch den Hund des Mieters

Kommt es durch den Aufenthalt eines Hundes in Mieträumen zu Verfleckungen des Teppichbodens und wird dieser durch Reinigungsbemühungen übermäßig beansprucht, so ist der Mieter zum Ersatz des Schadens, der sich nach der verkürzten Lebensdauer des Teppichbodens bemisst, verpflichtet.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Gründe:

Die zulässige Berufung der Kläger (§§ 511 ff. ZPO) hat in der Sache zu einem Teil Erfolg.