BayObLG - Beschluß vom 12.10.1995
2Z BR 55/95
Normen:
FGG § 22 Abs. 1 ; WEG § 13 Abs. 1, § 14 Nr. 1 ;
Fundstellen:
AnwBl 1996, 341
NJWE-MietR 1996, 12
WuM 1996, 488
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 2556/94
AG Starnberg UR II 27/93 ,

Beschränkung des häuslichen Musizierens

BayObLG, Beschluß vom 12.10.1995 - Aktenzeichen 2Z BR 55/95

DRsp Nr. 1996/28556

Beschränkung des häuslichen Musizierens

»1. Den Verfahrensbevollmächtigten trifft kein Verschulden, wenn er die an das zuständige Gericht gerichtete Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Rechtsmittelfrist unterzeichnet, obwohl auf deren erster Seite noch eine unwesentliche Korrektur vorzunehmen ist, und wenn die bis dahin zuverlässige Angestellte zur Ausführung der Korrektur die erste Seite der Rechtsmittelschrift nochmals schreibt und dabei versehentlich ein unzuständiges anstelle des zuständigen Gerichts einsetzt. Einer Anweisung, den Schriftsatz nach Vornahme der Korrektur nochmals zur Kontrolle vorzulegen, bedarf es in einem solchen Falle nicht. 2. Zur Beschränkung des häuslichen Musizierens (Klavierspiels).«

Normenkette:

FGG § 22 Abs. 1 ; WEG § 13 Abs. 1, § 14 Nr. 1 ;

Gründe: