1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 03.12.2013 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.962,24 € (in Worten viertausendneunhundertzweiundsechzig 24/100 Euro) zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 5/9, die Beklagte trägt 4/9.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe der Verzinsung einer kapitalisierten Altersversorgung.
Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt.
Bei der Beklagten besteht eine sog. "Deferred Compensation Regelung". Diese Regelung bietet die Möglichkeit, sich Teile des Einkommens nicht auszahlen zu lassen, sondern zum Aufbau eines Ruhegeldkontos zu verwenden (Entgeltumwandlung).
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