1. Die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. Januar 2012 -
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einem beendeten Mietverhältnis auf Zahlung in Höhe von 20.692,57 EUR und weiteren 859,80 EUR in Anspruch.
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