OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.2013
2 U 7/13
Normen:
BGB § 566; ZVG § 57;
Fundstellen:
MDR 2013, 962
MietRB 2013, 260
ZMR 2014, 35
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 28/11

Bestimmung des Vermieters bei mehrfacher Veräußerung und Zwangsversteigerung eines Grundstücks

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2013 - Aktenzeichen 2 U 7/13

DRsp Nr. 2013/17099

Bestimmung des Vermieters bei mehrfacher Veräußerung und Zwangsversteigerung eines Grundstücks

Voraussetzung für den Eintritt des Erwerbers in einem bestehenden Mietvertrag gem. § 566 BGB, der gem. § 57 ZVG im Falle der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung entsprechende Anwendung findet, ist, dass Vermieter und Veräußerer identisch sind. Ist das vermietete Grundstück mehrfach mit Zwischeneintragung veräußert oder im Wege der Zwangsversteigerung erworben worden, so muss die Identität bei jedem Vorgang gewahrt sein.

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. Januar 2012 - 6 O 28/11 - wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 566; ZVG § 57;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einem beendeten Mietverhältnis auf Zahlung in Höhe von 20.692,57 EUR und weiteren 859,80 EUR in Anspruch.