I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Gaststätte. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist bei ihr angestellt. Für die Streitjahre wurden die Kläger zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 23. November 1979 erwarben sie ein Mehrfamilienhaus in R. Vor ihrer Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch erklärten sie in einer notariellen Urkunde vom 7. Februar 1980 die Aufteilung des Grundbesitzes in acht Eigentumswohnungen. Am 1. April 1980 ging der Besitz auf die Kläger über.
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