BFH - Urteil vom 06.04.1990 (III R 28/87)
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Gaststätte. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist bei ihr angestellt. Für die Streitjahre wurden die Kläger zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. [...]