BFH - Urteil vom 22.03.1990 (IV R 23/88) - DRsp Nr. 1996/13530
BFH, Urteil vom 22.03.1990 - Aktenzeichen IV R 23/88
DRsp Nr. 1996/13530
»Werden von einer Erbengemeinschaft sechs Eigentumswohnungen alsbald nach ihrer Errichtung veräußert, liegt eine gewerbliche Tätigkeit auch vor, wenn der Veräußerungserlös der Finanzierung je einer Eigentumswohnung eines jeden Miterben in demselben Objekt dient.«