Der Kläger begehrt von der Beklagten zu 1 Miete bzw. Nutzungsentschädigung in Höhe von 79.761,76 EUR nebst Zinsen für ein Einfamilienhaus und von beiden Beklagten die Räumung desselben.
Der Beklagte zu 2 schenkte sein mit zwei Gebäuden bebautes Anwesen in B., S. Straße, mit notariellem Vertrag vom 26. Oktober 1984 seinen Söhnen T. und M. S.. Die Eigentumsumschreibung erfolgte am 22. Mai 1985. Zugunsten der H.bank AG wurde am 1. Juni 1992 zu Lasten des Anwesens eine Grundschuld über 4 Millionen DM zur Sicherung eines dem Beklagten zu 2 gewährten Kredits eingetragen. Mit Beschluß vom 24. November 1996 ordnete das Amtsgericht Wedding die Zwangsverwaltung über das Grundstück an und bestellte den Kläger zum Zwangsverwalter.
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