Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 15. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
II.Der Beschwerdewert beträgt 11.000 €.
I.
Die Beteiligten sind seit 7.2.2000 zu je 1/2 als Miteigentümer von Wohnungseigentum eingetragen.
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