OLG München - Beschluss vom 10.04.2013
34 Wx 31/13
Normen:
BGB § 133; GBO § 19;
Fundstellen:
MietRB 2013, 243
NJW-RR 2013, 1484
NZBau 2013, 6
NZBau 2013, 708
NZM 2014, 477
NotBZ 2013, 324
Vorinstanzen:
AG München, vom 15.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen NH-19533-8

Bindung der Eigentümer an die Zuweisung von Sondereigentum durch den Bauträger auf Grund einer zeitlich begrenzten Ermächtigung

OLG München, Beschluss vom 10.04.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 31/13

DRsp Nr. 2013/14850

Bindung der Eigentümer an die Zuweisung von Sondereigentum durch den Bauträger auf Grund einer zeitlich begrenzten Ermächtigung

1. Zur zeitlichen Begrenzung der Ermächtigung des Bauträgers, Sondernutzungsrechte zuzuweisen.2. Im Zweifelsfall ist - ähnlich wie bei Grundbuchvollmachten - vom (zeitlich) geringeren Umfang der Zuweisungsbefugnis auszugehen.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 15. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

II.

Der Beschwerdewert beträgt 11.000 €.

Normenkette:

BGB § 133; GBO § 19;

Gründe

I.

Die Beteiligten sind seit 7.2.2000 zu je 1/2 als Miteigentümer von Wohnungseigentum eingetragen.