c) "Benötigen"

Autoren: Thanner/Wiek

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Für das Vorliegen des Eigenbedarfs kommt es auf die Umstände zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung an.103)

Der Vermieter "benötigt" die Wohnung, wenn er für seinen Nutzungswunsch vernünftige, nachvollziehbare Gründe hat.104) Eine Dringlichkeit ist ebenso wenig erforderlich, wie ein Notfall vorliegen muss.105) Auch kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter bisher unzureichend oder zu teuer untergebracht ist.106) Andererseits reicht der bloße Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder eine begünstigte Person dort wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf nicht aus.107)

"Nachvollziehbar" ist der geltend gemachte Eigenbedarf nur dann, wenn der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben die Bedarfsgründe angegeben hat, und wenn diese Kündigungsgründe in sich stimmig sind, also einer Plausibilitätskontrolle standhalten.