cc) Berechnung der Kappungsgrenze

Autor: Emmert

aaa) Dreijahresfrist

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Ausgangspunkt für die Berechnung der Kappungsgrenze ist der Zeitpunkt, an dem das aktuelle Mieterhöhungsverlangen wirksam werden soll.24)

Auf den Zugang kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt, an dem der Mieter der Mieterhöhung zustimmt. Von diesem Zeitpunkt an sind drei Jahre zurückzurechnen. Besteht das Mietverhältnis noch keine drei Jahre, sind der Beginn des Mietverhältnisses und die seither gezahlte niedrigste Miete maßgeblich.25) Eine Quotelung des Prozentsatzes entsprechend dem Verhältnis Mietdauer/Dreijahresfrist findet nicht statt.26) Dementsprechend kann bei Neuverträgen die Miete gleich nach Ablauf der sich aus § 558 Abs. 1 BGB ergebenden Frist um 20 % erhöht werden, falls die Neuvertragsmiete entsprechend niedriger als die ortsübliche Vergleichsmiete ist.27)


24)

OLG Celle vom 31.10.1995 - 2 UH 1/95, WuM 1996, 86.

25)

Börstinghaus in Schmidt-Futterer, § 558 Rdn. 161; LG Berlin vom 27.08.2002 - 63 S 404/01, GE 2002, 1433.

26)

LG Karlsruhe vom 09.02.1990 - 9 S 336/89, ZMR 1990, 222.

27)

LG Karlsruhe, aaO.

bbb) Relevante Miete

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