d) Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigterklärung, § 91 Abs. 1 ZPO

Autor: Emmert

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Erklären die Mietvertragsparteien einen nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung geführten Räumungsrechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, sind die Kosten des Rechtsstreits gem. § 91a Abs. 1 ZPO grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn der Mieter den vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf - mit Nichtwissen - bestritten und das Gericht noch keinen Beweis erhoben hat.55)


55)

LG Berlin v. 05.07.2018 - 67 T 100/18, GE 2018, 938.