Die Beklagte betreibt aufgrund eines mit der Klägerin geschlossenen Mietvertrages vom 19. September 1986 in Räumlichkeiten des Tiefparterres eines Parkhauses in O. einen Baumarkt. Am 15. Oktober 1987 brach dort ein Brand aus, durch den die Einrichtungen zerstört und erhebliche Gebäudeschäden verursacht wurden. Die Beklagte zahlte danach bis zur Wiederaufnahme des Betriebs für die Zeit von November 1987 bis Mai 1988 die monatliche Miete nur unter Vorbehalt.
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