Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juli 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird unter Abweisung der weitergehenden Widerklage verurteilt, an die Beklagte 579,89 EUR zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 85% und die Beklagte zu 15%; die Kosten des zweiten Rechtszuges werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
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