LG Lübeck - Urteil vom 24.02.1995
6 S 278/94
Normen:
BGB § 535 Satz 1 ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
AG Lübeck, vom 05.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 31 C 1112/94

Duldung einer Parabolantenne trotz Breitbandkabelanschluss bei türkischem Mietpartei

LG Lübeck, Urteil vom 24.02.1995 - Aktenzeichen 6 S 278/94

DRsp Nr. 2003/7042

Duldung einer Parabolantenne trotz Breitbandkabelanschluss bei türkischem Mietpartei

1. Anders als bei inländischen Mietern werden die in Deutschland dauerhaft lebenden Ausländer durch die Verweigerung einer Parabolantenne erheblich in der Informationsfreiheit beeinträchtigt, selbst wenn das Grundstück an das Kabelnetz angeschlossen ist; der Verweis auf den einen mittels Kabelnetz zu empfangenen türkisch-sprachigen Sender oder gar auf andere Arten von Informationsquellen wie Zeitungen, Videobändern und ähnliches trägt dem umfassenden Schutz des Grundrechts nicht Rechnung.2. Befindet sich die Wohnung in einem schlichten Wohnblock, ist eine nennenswerte Verschandelung des Gebäudes durch die Antenne nicht zu besorgen.

Normenkette:

BGB § 535 Satz 1 ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die in rechter Form und Frist angebrachte, auch sonst statthafte Berufung der Klägerin bleibt erfolglos.

Zu Recht hat das Amtsgericht mit der angefochtenen Entscheidung der Widerklage stattgegeben. Die Kammer tritt insoweit den in jeder Hinsicht zutreffenden und überzeugenden Gründen des Amtsgerichts bei und verweist insoweit gemäß § 543 Abs. 1 ZPO auf diese.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wiederholt die Kammer folgende Erwägungen, die allerdings bereits Niederschlag in der angefochtenen Entscheidung gefunden haben: