e) Restschuldbefreiung

Autor: Griebel

aa) Einzelvollstreckung

383

Zur Einzelzwangsvollstreckung sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung nach wie vor die Neugläubiger, Massegläubiger sowie die Aussonderungs- bzw. Absonderungsberechtigten berechtigt.

bb) Wegen Masseunzulänglichkeit nicht erfüllte Mietforderungen

384

Pape12)

erwägt, die nach Verfahrenseröffnung fälligen, wegen Masseunzulänglichkeit nicht erfüllten Mietforderungen - soweit sie vom Schuldner zu übernehmen sind - ebenfalls an der Restschuldbefreiung teilnehmen zu lassen. Dies wird man aber allenfalls für oktroyierte Masseverbindlichkeiten annehmen können.13)

Richtigerweise sind derartige Forderungen aufgrund des Gesetzeswortlauts nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.


12)

Pape, NZM 2004, 401, 411.

13)

Vgl. Wischemeyer, KTS 2008, 495, 504 ff.

cc) Vollstreckung

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