c) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Autor: Griebel

aa) Anfechtbarkeit der Nichtzahlung der Miete

376

Eine Anfechtbarkeit der Nichtzahlung der Miete vor Eröffnung des Verfahrens nach § 132 Abs. 2 InsO mit der Folge der Unwirksamkeit einer auf die Nichtzahlung gestützten fristlosen Kündigung dürfte wohl nicht möglich sein.6)


6)

Vgl. MK-InsO/Kayser, § 132 Rdn. 22; a.A. Schläger, ZMR 1999, 522, 525.

bb) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

377

Eine Zwangsvollstreckung durch den Vermieter als Insolvenzgläubiger ist nach § 89 Abs. 1 InsO nicht mehr möglich.

cc) Mietnomaden

378

Bei festgestellter Vermietung an Mietnomaden sollte der Gläubiger seine Forderung als Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung anmelden, um zu erreichen, dass diese Forderung nach § 302 Nr. 1 InsO nicht an der Restschuldbefreiung teilnimmt.7)