Autor: Griebel |
Eine Anfechtbarkeit der Nichtzahlung der Miete vor Eröffnung des Verfahrens nach § 132 Abs. 2 InsO mit der Folge der Unwirksamkeit einer auf die Nichtzahlung gestützten fristlosen Kündigung dürfte wohl nicht möglich sein.6)
6) | Vgl. MK-InsO/Kayser, § 132 Rdn. 22; a.A. Schläger, ZMR 1999, |
Eine Zwangsvollstreckung durch den Vermieter als Insolvenzgläubiger ist nach § 89 Abs. 1 InsO nicht mehr möglich.
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