Die Beklagte ist seit 1996 Mieterin einer Wohnung in B.. Vermieterin war die B.-AG, die auf dem rund 10.000 m² großen Gelände bis 1996 ein Umspannwerk betrieb.
Die Klägerin erwarb das Grundstück im Jahr 2001. Unter der Bezeichnung "m. Umspannwerk B. " vermietet sie dort Gewerbeflächen, unter anderem eine Veranstaltungshalle. Ein Teil der vorhandenen Büroräume steht leer.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|