Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Abweisung einer Räumungsklage.
I. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines derzeit fünfgeschossigen Gebäudes in Köln mit je zwei Wohnungen im zweiten bis vierten Obergeschoß. Das zu Anfang des Jahrhunderts errichtete Gebäude ist im Zweiten Weltkrieg beschädigt worden: Das Dachgeschoß (mit offenbar seinerseits zwei Etagen) ist zum Teil nicht mehr vorhanden, im übrigen unbewohnbar. Der Beschwerdeführer hat das Haus bis einschließlich des dritten Obergeschosses schrittweise saniert.
Eine der beiden Wohnungen im noch unsanierten vierten Obergeschoß ist an die Beklagten des Ausgangsverfahrens vermietet. Der jetzt 70 Jahre alte Beschwerdeführer lebt zur Zeit in einer etwa 60 qm großen Mietwohnung in Burscheid. Er ist seit Ende 1986 wieder verheiratet. Seine Ehefrau hat ein Geschäft in Köln.
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