Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 21. August 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages den Ersatz nutzlos aufgewendeter Planungsaufwendungen für ein Golfplatzprojekt.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|