LG Essen - Urteil vom 22.04.1987
10 S 633/86
Normen:
BGB § 549 ;
Fundstellen:
WuM 1987, 257
Vorinstanzen:
AG Essen, vom 28.10.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 9 C 67/85

Erlaubnis zur Untervermietung

LG Essen, Urteil vom 22.04.1987 - Aktenzeichen 10 S 633/86

DRsp Nr. 2001/10153

Erlaubnis zur Untervermietung

Hat der Vermieter im Rahmen der Verhandlungen über den Mietvertrag die Genehmigung zur Untervermietung in Aussicht gestellt, so kann er diese später ohne gewichtigen Grund nicht mehr verweigern.

Normenkette:

BGB § 549 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Klägers ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.

Dem Kläger steht kein Anspruch auf Unterlassung der Untervermietung des von der Beklagten angemieteten Hofgebäudes zu. Zwar ist zwischen den Parteien unstreitig vereinbart worden, dass die Beklagte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klägers eine Untervermietung vornehmen darf. Auf die fehlende schriftliche Zustimmung des Klägers kann dieser aber seine Klage nicht stützen: