OLG Köln - Beschluß vom 13.07.2001
16 Wx 115/01
Normen:
WEG § 26 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 84
NZM 2001, 991
OLGReport-Köln 2001, 415
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 30.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 250/00
AG Bergheim - 15a WEG 4/00,

Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages; Vollmacht zum Abschluss eines Verwaltervertrages

OLG Köln, Beschluß vom 13.07.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 115/01

DRsp Nr. 2001/15483

Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zum Abschluss des Verwaltervertrages; Vollmacht zum Abschluss eines Verwaltervertrages

1. Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß, einen der Wohnungseigentümer zu bevollmächtigen, mit dem Verwalter den Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen, ist nicht nichtig.2. Die Wohnungseigentümerversammlung kann per Mehrheitsbeschluss zusammen mit dem Beschluss über die Bestellung eines Verwalters zugleich einen Miteigentümer beauftragen, mit dem Verwalter den noch im einzelnen auszuhandelnden Verwaltervertrag abzuschließen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in dem Beschluss die "Eckdaten" über die Dauer des abzuschließenden Vertrags, etwaige Verlängerungsmöglichkeiten und die Höhe der Vergütung des Verwalters vorgegeben werden (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf NZM 1998, 36 = ZMR 1998, 104 = WuM 1998, 50 = ZflR 1998, 37).

Normenkette:

WEG § 26 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet.

Die Entscheidung des Landgerichts hält rechtlicher Überprüfung (§§ 27 FGG, 550 ZPO) stand.