Die Beklagte zu 1) ist die ... Vertriebsgesellschaft der ..., eines Unternehmens, das Fertighäuser herstellt. Der Kläger erteilte ihr den Auftrag zur Lieferung und schlüsselfertigen Erstellung eines ... Hauses ab Oberkante Kellerdecke, indem er am 28. Juni 1983 ein Vertragsformular unterzeichnete, das der Beklagte zu 2), der damalige Gebietsverkaufsleiter der Beklagten zu 1), entgegennahm.
Mit diesem waren auch die Vertragsverhandlungen geführt worden. Der Beklagte zu 2) war dabei unter Vorlage einer entsprechenden Visitenkarte als Gebietsverkaufsleiter aufgetreten. Er hatte dem Kläger auf dessen Wunsch einen Untersuchungsbericht des ... Instituts für Holzforschung ... vom 6. Februar 1980 ausgehändigt, welcher die Formaldehydemission von mit Falima F beschichteten Spanplatten betraf.
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