Die Klägerin schloß mit dem früheren Beklagten zu 1) einen schriftlichen "Mietkauf-Vertrag" über eine Sattelzugmaschine zum Preise von 50.000 DM, zahlbar in 36 monatlichen Raten von je 1.602 DM. Der "Mietkäufer" wurde durch die Beklagte zu 2) (nachfolgend: Beklagte) vertreten.
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