AG Schöneberg - Urteil vom 29.03.2000
7 C 499/99
Normen:
BGB § 535 § 536 ; AGBG § 3 § 9 ; II. BV Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)717c
ZMR 2000, 685

Formularmäßige Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale

AG Schöneberg, Urteil vom 29.03.2000 - Aktenzeichen 7 C 499/99

DRsp Nr. 2003/16928

Formularmäßige Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale

Bei der Vermietung von Gewerberäumen ist die formularmäßige Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 4 % der Nettomiete unabhängig davon wirksam, ob der Vermieter einen Dritten mit der Verwaltung beauftragt hat oder selbst entsprechend tätig wird.

Normenkette:

BGB § 535 § 536 ; AGBG § 3 § 9 ; II. BV Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(133)717c
ZMR 2000, 685