Die zulässige Berufung der Beklagten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ihre gesamtschuldnerische Verurteilung zur Zahlung von 17.924,65 DM nebst Zinsen durch das Landgericht ist nicht zu beanstanden. Keiner der Berufungsangriffe ist geeignet, das landgerichtliche Urteil in Frage zu stellen.
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