BRAGO § 57 § 58 Abs. 1 ; RVG § 18 Nr. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; VV-RVG Nr. 3309 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 788 § 885 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Rpfleger 2001, 49
Gebührenanfall bei Räumungsvollstreckung gegen mehrere Schuldner
LG Münster, Beschluss vom 10.08.2000 - Aktenzeichen 5 T 548/00
DRsp Nr. 2004/18445
Gebührenanfall bei Räumungsvollstreckung gegen mehrere Schuldner
Ist der Rechtsanwalt mit der Räumungsvollstreckung einer Wohnung gegen mehrere Schuldner beauftragt, liegt nur eine Angelegenheit i.S. von § 58 Abs. 1BRAGO vor.
Normenkette:
BRAGO § 57 § 58 Abs. 1 ; RVG § 18 Nr. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; VV-RVG Nr. 3309 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 788 § 885 Abs. 1 ;