Auf die Berufung der Klägerin, wird das am 23. Juli 2009 verkündete Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 90.978,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus einem Teilbetrag i.H.v. 15.080,00 € seit dem 6.6.2006,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 15.080,00 € seit dem 6.7.2006,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 15.080,00 € seit dem 4.8.2006,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 4.10.2007,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 6.11.2007,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 6.12.2007,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 5.1.2008,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 6.2.2008,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 6.3.2008,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 4.4.2008,
aus einem weiteren Teilbetrag i.H.v. 1.190,00 € seit dem 6.5.2008,
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