Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
II.Der auf den 22. November 2022 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
III. IV.
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