Autor: Griebel |
Wird das Mietverhältnis während bestehender Zwangsverwaltung beendet, so hat der vermietende Zwangsverwaltungsschuldner vereinnahmte, aber nicht verbrauchte Nebenkostenvorauszahlungen an den Zwangsverwalter herauszugeben.26)
26) | BGH, Urt. v. 11.10.2007 - IX ZR 156/06, NZM 2008, 100; kritisch dazu Heider/Nieden, NZM 2010, |
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