LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 161/99
Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2001 - Aktenzeichen 10 U 67/00
DRsp Nr. 2005/7301
Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten
»Zur Haftung des Vermieters, wenn durch unsachgemäße Bauarbeiten eines Erfüllungsgehilfen (hier: Schweißarbeiten an der Gebäudetrennfuge) an einem aus mehreren Teilen bestehenden räumlich zusammenhängenden Gebäudekomplex, in dem die Mietsache gelegen ist, ein Brand entsteht und die Mietsache hierdurch unbenutzbar wird.«