Die zulässige Berufung ist nicht begründet.
Zu Recht hat das Landgericht die Klage, mit der die Klägerin von der Beklagten für ihre infolge Wassereinbruchs am 31. Juli 1991 verdorbenen Warenvorräte und andere Gegenstände Ersatz verlangt, abgewiesen. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine der Klägerin günstigere Entscheidung.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|