AG Hanau - Urteil vom 18.02.2000
90 C 1294/99-90
Normen:
BGB § 535 § 536 § 550 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)789a
WuM 2002, 91

Haltung von Kleintieren in der Mietwohnung (Chinchillas in Käfigen)

AG Hanau, Urteil vom 18.02.2000 - Aktenzeichen 90 C 1294/99-90

DRsp Nr. 2003/16869

Haltung von Kleintieren in der Mietwohnung (Chinchillas in Käfigen)

Chinchillas sind grundsätzlich als "Kleintiere" anzusehen, die (ebenso wie Zierfische oder Wellensittiche) ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden dürfen. Die Haltung von fünf Chinchillas in Käfigen in einer 3-Zimmer-Wohnung stellt noch keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, solange von den Tieren keine übermäßigen Belästigungen und Störungen ausgehen.

Normenkette:

BGB § 535 § 536 § 550 ;
Fundstellen
DRsp I(133)789a
WuM 2002, 91