Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause
BGH, Urteil vom 07.01.1986 - Aktenzeichen VI ZR 203/84
DRsp Nr. 1994/4375
Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause
»Wird für die außergerichtliche Regulierung von Schäden eines schwerverletzten Kindes mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers eine Verhandlungspause vereinbart, um die Entwicklung des Kindes und seinen Schaden abzuwarten, so ist es grundsätzlich Sache des Haftpflichtversicherers, die Initiative wegen einer Wiederaufnahme der Verhandlungen zu ergreifen, wenn er die Hemmung einer Verjährung der Ersatzansprüche verhindern will.«