Autor: Emmert |
Zur Vermeidung übermäßig hoher Mietsteigerungen bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen sieht das zum 01.06.2015 in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG1)) eine sogenannte "Mietpreisbremse" vor, deren Einzelheiten in den durch das Gesetz neu eingeführten §§ 556d-556g
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