Bei der Abwälzung von Kleinreparaturen auf den Mieter ist zu unterscheiden zwischen einer Vornahme- und einer reinen Kosten(tragungs)klausel. Eine Vornahmeklausel verpflichtet den Mieter, die Kleinreparaturen selbst zu erledigen. Eine Kosten(tragungs)klausel legt dem Mieter lediglich die Kosten aus entsprechenden Arbeiten des Vermieters auf.
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