II. Kleinreparaturen

15

Bei der Abwälzung von Kleinreparaturen auf den Mieter ist zu unterscheiden zwischen einer Vornahme- und einer reinen Kosten(tragungs)klausel. Eine Vornahmeklausel verpflichtet den Mieter, die Kleinreparaturen selbst zu erledigen. Eine Kosten(tragungs)klausel legt dem Mieter lediglich die Kosten aus entsprechenden Arbeiten des Vermieters auf.