OLG München - Urteil vom 01.09.1995
21 U 6794/94
Normen:
AGBG § 9 ; BGB §§ 157 315 ;
Fundstellen:
BB 1995, 2236
NJWE-MietR 1996, 9
OLGReport-München 1996, 40
ZMR 1995, 589
Vorinstanzen:
LG München I,

Inhaltskontrolle der Preisanpassungsklausel in § 10 Nr. 4 der Lagerplatzbedingungen der Deutschen Bundesbahn

OLG München, Urteil vom 01.09.1995 - Aktenzeichen 21 U 6794/94

DRsp Nr. 1998/14048

Inhaltskontrolle der Preisanpassungsklausel in § 10 Nr. 4 der Lagerplatzbedingungen der Deutschen Bundesbahn

»1. Die Preisanpassungsklausel in § 10 Nr. 4 der Lagerplatzbedingungen der Deutschen Bundesbahn (jetzt: des Bundeseisenbahnvermögens), in welcher ein einseitiges Recht auf Erhöhung der Miete nach billigem Ermessen ohne Konkretisierung der Mieterhöhungsfaktoren ausgeübt werden kann, ist wirksam.2. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Bestimmung billigem Ermessen entspricht, kommt der Änderung der Lebenshaltungskosten nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Die 'Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse' wird entscheidend durch die marktgerechte Miete für das Mietgrundstück bestimmt.3. Ist vereinbart, daß eine Änderung des Mietzinses frühestens zulässig ist, wenn seit der letzten Mietanpassung zwei Jahre vergangen sind, so bedeutet dies, daß die Erklärung über die Änderung des Mietzinses schon vor Ablauf der Frist mit Wirkung zum Ablauf abgegeben werden kann.«

Normenkette:

AGBG § 9 ; BGB §§ 157 315 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens des Beklagten.