BGH - Urteil vom 06.03.2001
KZR 37/99
Normen:
GWB § 14 ;
Fundstellen:
DB 2001, 1551
GRUR 2001, 857
JuS 2001, 1027
K&R 2001, 417
NJW 2001, 2541
NZM 2001, 723
VIZ 2002, 117
ZUM-RD 2001, 370
ZfIR 2001, 641
wrp 2001, 812
Vorinstanzen:
OLG Dresden,
LG Chemnitz,

Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

BGH, Urteil vom 06.03.2001 - Aktenzeichen KZR 37/99

DRsp Nr. 2001/8248

Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

»Eine Vereinbarung in einem Rahmenvertrag zwischen einem Wohnungsunternehmen und einem Kabelnetzbetreiber, nach der die Erhöhung oder die Neueinführung von Entgelten, die von den Wohnungsmietern für den Anschluß an das Kabelnetz und die Versorgung mit Kabelfernseh- und -hörfunkprogrammen an den Kabelnetzbetreiber zu zahlen sind, von der Zustimmung des Wohnungsunternehmens abhängt, ist wegen Verstoßes gegen das Preisbindungsverbot nichtig.«

Normenkette:

GWB § 14 ;

Tatbestand: