LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.02.2013
7 Sa 573/12
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 22.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5597/11

kein Anspruch auf Deutschen Vergleichsvergütung (DVV)

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.02.2013 - Aktenzeichen 7 Sa 573/12

DRsp Nr. 2013/17141

kein Anspruch auf "Deutschen Vergleichsvergütung (DVV)"

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Nachzahlung der Differenz zwischen der ausgezahlten Vergütung und der auf das Vollzeitarbeitsverhältnis umgerechneten "Deutschen Vergleichsvergütung (DVV)"

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Februar 2012 - 6 Ca 5597/11 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um finanzielle Ansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten, das vom 01. April 1972 bis zum 31. 12. 2010 bestand und in dessen Rahmen der Kläger weitgehend im Ausland, zuletzt von 2002 bis zum 01. April 2010 in Kairo als Leiter der dortigen Station der Beklagten beschäftigt war.

Bis zum 30. November 2009 galt zwischen den Parteien u.a. der "Allgemeine Arbeitsvertrag Ausland" vom 16. Januar 1986, wegen dessen Inhalt auf Bl. 81 - 94 d.A. verwiesen wird.