Keine Anwendung der großen Übergangsregelung für die Nutzungswertbesteuerung von Wohnungen im Beitrittsgebiet; ges. und einh. Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1991
FG Thüringen, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen IV 1009/99
DRsp Nr. 2002/4733
Keine Anwendung der großen Übergangsregelung für die Nutzungswertbesteuerung von Wohnungen im Beitrittsgebiet; ges. und einh. Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1991
1. Eine analoge Anwendung der großen Übergangsregelung zur Nutzungswertbesteuerung gem. § 52 Abs. 21 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG 1990 auf Wohnungen im Betrittsgebiet setzt voraus, dass die Regelungen zur Nutzungswertbesteuerung nach DDR-Recht dem Recht der damaligen Bundesrepublik im Wesentlichen entsprochen haben (vgl. Rückverweisung im ersten Revisionsverfahren durch BFH v. 21.10.1997, IX R 29/95, BStBl II 1998, 142).2. Eine Vergleichbarkeit der Regelungen zur Nutzungswertbesteuerung in beiden Rechtsystemen scheitert hier jedoch bereits daran, dass das Steuerrecht der DDR eine dem § 10dEStG 1986 entsprechende uneingeschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit mit den Optionen des Verlustrücktrags bzw. Verlustvortrags nicht kannte. Die Frage, ob die Vergleichbarkeit bereits dadurch ausgeschlossen wird, dass das DDR-Recht bei der Nutzungswertbesteuerung den wichtigen Anwendungsfall ausgrenzte, dass der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezog und im eigenen Einfamilienhaus wohnte, konnte deshalb unentschieden bleiben.