FG Sachsen-Anhalt - 01.03.2000 (2 K 654/98)
Die Vereinbarung eines ortsüblichen Mietzinses ohne konkrete Bezifferung ist eine zwischen Fremden unübliche Abrede, da im Verlauf des Mietverhältnisses Streitigkeiten über die Höhe des gesamten Mietzinses - und nicht [...]