I. Die Beteiligten sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Antragsteller ist Eigentümer der dort im Erdgeschoß rechts belegenen Wohneinheit, die Antragsgegner Erwerber der im Souterrain darunter belegenen Gewerberäume, in denen sie in den Jahren 1990 und 1991 umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten ausführen ließen. Die Planung und Überwachung dieser Arbeiten oblag den Streithelfern.
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