I. Die Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin hat dem Kammergericht durch Beschluß vom 29. November 1990 folgende Frage zum Rechtsentscheid vorgelegt:
Entspricht der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen 1990 vom 6. Dezember 1989 (Amtsblatt Berlin Nr. 1 vom 3. 1. 1990) den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2, Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) und kann daher sowohl zur Begründung eines Mieterhöhungverlangens als auch zur Beurteilung der Begründetheit einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung herangezogen werden?
Wegen der Begründung des Vorlagebeschlusses wird auf die Veröffentlichung in der Zeitschrift Grundeigentum 1990, Seite 1307, Bezug genommen. Die Parteien hatten Gelegenheit, zu dem Vorlagebeschluß Stellung zu nehmen.
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