I. Die Beklagte zu 1) ist aufgrund eines mit der Berliner Baugenossenschaft eG am 27. September 1984 abgeschlossenen Mietvertrages Mieterin einer 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoß links des Hauses W-Damm in Berlin. Der Beklagte zu 2) ist aufgrund eines mit der Berliner Baugenossenschaft eG abgeschlossenen Mietvertrages vom 6. April 1981 Mieter einer 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoß rechts desselben Hauses. In beiden Fällen handelt es sich um preisgebundene Altbauwohnungen.
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