Die am 27. Oktober 2000 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zu diesem Tage am 27. Dezember 2000 begründete Berufung des Beklagten richtet sich gegen das am 21. September 2000 verkündete Urteil der Zivilkammer 34 des Landgerichts Berlin, das dem Beklagten am 6. Oktober 2000 zugestellt worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dieses Urteils wird Bezug genommen.
Der Beklagte verfolgt im Berufungsrechtszug seinen auf Klageabweisung gerichteten Antrag weiter und begründet seine Berufung wie folgt:
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